Benutzerordnung der Boulderhalle Straubing

Signet Boulderhalle Straubing

Bitte lies die Benutzerordnung aufmerksam durch.

Zur Benutzung der Halle muss die Anerkennung der Regeln mit einer Unterschrift am Check-In besiegelt werden. Bei Fragen komm gerne auf uns zu oder ruf uns einfach an. Wir helfen dir gerne weiter.

Die Benutzerordnung im Detail

1. Benutzungsberechtigung

1.1. Zu der Benutzung berechtigt sind nur Personen, die eine gültige Eintrittskarte oder Eintrittsnachweis (Check-In an der Theke) vorweisen können. Die Preise sind auf der Homepage und im Eingangsbereich der Halle veröffentlicht.

1.2. Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist es nur erlaubt im Kinderbereich und unter Aufsicht einer Aufsichtsperson zu klettern. Aufsichtspersonen können Erziehungsberechtigte, sowie volljährige Personen sein, auf die die Aufsichtspflicht übertragen worden ist. Das Aufsichtsverhähltniss beträgt 1:2, sprich ein Erwachsener und zwei Kinder.
Kindern ab dem 10. und bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ist es gestattet, die gesamte Boulderhalle unter Aufsicht zu beklettern.

In der gesamten Halle herscht ein Laufverbot das unbedingt eingehalten werden muss.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in der Boulderhalle auch ohne Aufsicht klettern, wenn dieser eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern vorlegen kann. Dieses Formular kann an der Theke geholt werden, oder auf der Homepage heruntergeladen werden.

1.3. Bei Gruppenveranstaltungen obliegt dem/der Leiter*in die Verantwortung, dass sämtliche Teilnehmer*innen sich an die Regelungen der Benutzerordnung halten. Minderjährige Teilnehmer*innen benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern, welche an der Theke vorliegt, oder auf der Homepage heruntergeladen werden kann.

1.4. Personen mit körperlicher Beeinträchtigung können die Boulderhalle nur mit einer Begleitperson betreten, da diese nicht barrierefrei gestaltet ist.

1.5. Die unbefugte Nutzung der Boulderhalle sowie Verstöße gegen die Nutzung im Sinne dieser Benutzerordnung können mit einer erhöhten Nutzungsgebühr von € 100,- geahndet werden. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Boulderhalle und Hausverbot, bleiben daneben vorbehalten.

2. Benutzungszeiten

Die Boulderhalle darf nur in den vorgegeben Öffnungszeiten benutzt werden. Diese sind der Homepage oder den Aushängen zu entnehmen.

3. Benutzungsregeln und Haftung

3.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Klettern bzw. Bouldern und Yoga Risiken bergen und es ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit erfordert. Der Hallenaufenthalt und die Nutzung der Boulderanlagen und sonstigen Angeboten (z.B. Yoga etc.) erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder, bzw. die ihnen anvertrauten Personen.

3.2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf größtmögliche Rücksicht in Bezug auf andere Hallenbesucher zu achten ist. Handlungen, die zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen können, sind strikt zu unterlassen. Jede Route darf nur von maximal einer Person beklettert werden, um das Risiko eines Zusammenstoßes zu vermeiden. Übereinander zu bouldern ist daher unbedingt zu unterlassen.

3.3. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normierung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Boulderhalle Straubing GmbH übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

3.4. Lose oder beschädigte Griffe oder sonstige Schäden am Equipment sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

3.5. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden.

3.6. Wir weisen darauf hin dass jeder entstandene Unfall, bei dem eine Person zu Schaden gekommen ist, dem Personal umgehend zu melden ist.

3.7. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Schränken untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

4. Veränderung, Beschädigung, Sauberkeit

4.1. Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Speisen und Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden.

4.2. Tritte, Griffe und Volumen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

4.3. Aus hygienischen Gründen ist es nicht zulässig, Barfuß oder mit Strümpfen zu bouldern. Ebenso ist das Betreten der Fallschutzmatten nur mit Kletterschuhen, Strümpfen oder sauberen Turnschuhen gestattet.

4.4. Wir weisen darauf hin, dass im gesamten Hallenbereich auf Sauberkeit zu achten ist. Sämtliche Abfälle sind in die vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Dies gilt auch im Außenbereich, insbesondere für Zigarettenkippen.

4.5. Das Mitführen von Tieren ist im gesamten Hallenbereich nicht gestattet.

4.6. Rauchen und jede Form von offenem Feuer ist im gesamten Hallenbereich untersagt. Auf dem Vorplatz müssen Zigarettenkippen in den aufgestellten Aschenbecher entsorgt werden.

4.7. Jahreskarten können aufgrund von Krankheit oder Verletzung, mit einem aktuell gültigen ärztlichem Attest, einmalig für 4 Wochen ausgesetzt werden.

5. Ausrüstungsverleih

5.1. Entliehenes Material ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust des entliehenen Gegenstandes ist der Entleiher verpflichtet, diesen zum gelisteten Preis zu ersetzen. Die veröffentlichte Leihgebühr bezieht sich auf die Nutzungsdauer von einem Kalendertag. Die Höhe der Leihgebühr ist beim Personal zu erfragen oder in der ausgehängten Liste einzusehen.

5.2. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, etc.) zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

6. Einverständnis Bildverwendung

Auf dem gesamten Hallengelände (innen und außen) kann durch Mitarbeiter und/oder beauftragten Dienstleistern Fotos und Videos erstellt werden, die ggfs. später in einem oder mehreren Medien nach Wahl von der Boulderhalle Straubing GmbH veröffentlicht werden können.
Durch die Einverständniserklärung bei dem ersten Hallenbesuch und/oder der Registrierung bei einem Event in der Boulderhalle räumt der Teilnehmer der Boulderhalle Straubing GmbH ausdrücklich die

♦ unentgeltlichen
♦ nicht-ausschließlichen
♦ zeitlich und räumlich uneingeschränkten
♦ inhaltlich unbeschränkten Rechte an dem entstandenen Foto- und Filmmaterial – auch zur Weiterübertragung auf Dritte ein.

D.h. die Boulderhalle Straubing GmbH bzw. ihre Partner dürfen die Beiträge beliebig oft im Rundfunk oder Internet verbreiten (auch Livestreaming sowie Pay-Dienste Near Video-On-Demand und/ oder sonstigen Verbreitungsarten und/oder Medien), vervielfältigen und audio- visuell – insbesondere multimedial – auch zu Werbezwecken – verwerten. Boulderhalle Straubing GmbH bzw. seine Partner dürfen das Material online nutzen, also Usern an einem individuell gewählten Ort oder zu einer vom Veranstalter individuell gewählten Zeit öffentlich zugänglich machen.

7. Hausrecht

7.1. Das Hausrecht über die Boulderanlage übt die Boulderhalle Straubing GmbH und die von ihr Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

7.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Boulderhalle Straubing GmbH dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Boulderanlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Boulderhalle Straubing GmbH über darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

7.3. Die Boulderhalle Straubing ist ein Produkt der Boulderhalle Straubing GmbH und wird rein privatwirtschaftlich betrieben.